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Folgender Text vom März 1999 stammt von Univ.
Prof. Dr. Michael KUNDI, Leiter der Abteilung für Arbeits- und
Sozialhygiene am Institut für Umwelthygiene, Medizinische Fakultät
der Universität Wien. Er setzt sich hier in kritisch Weise auf
wissenschaftlicher Ebene mit den oft sehr einseitigen Argumenten der
Mobilfunkbetreiber auseinander, für die mögliche gesundheitliche
Auswirkungen von elektromagnetischen Feldern des Mobilfunkes nicht
existent sind und bestenfalls ein psychisches Problem der Anrainer.
Mögliche gesundheitliche Auswirkungen von GSM-Sendern
Durch den mehrfach flächendeckenden Ausbau des Mobilfunknetzes mit
mehreren Tausend über ganz Österreich verteilten Basisstationen ist
ein nicht unerheblicher Teil der Bevölkerung in unmittelbarer
Nachbarschaft mit Antennenanlagen konfrontiert.
Viele sind besorgt, durch diese Anlagen Nachteile für ihre Gesundheit
und ihr Wohlbefinden zu erleiden. Auch viele der inzwischen über 2
Millionen Handy-Benutzer, die teilweise aus beruflichen oder anderen
zwingenden Gründen ein Handy benötigen, klagen über Beschwerden oder
befürchten, daß ihre Gesundheit beeinträchtigt wird.
Auf der anderen Seite stehen die Netzbetreiber, die dem Staat viel
Geld für die Lizenz bezahlt haben und zum Ausbau des Netzes vom Staat
verpflichtet wurden. Es werden von den Netzbetreibern
selbstverständlich die zahlreichen Bestimmungen der Bundes- und
Landesgesetze und Verordnungen eingehalten und sie haben auch bislang
volle Rückendeckung von Seiten der beteiligten Bundesministerien.
Aber garantiert die Einhaltung dieser Vorschriften in ausreichendem
Maße, daß die betroffene Bevölkerung keine gesundheitlichen Nachteile
in Kauf nehmen muß?
Diese zentrale Frage soll anhand der wichtigsten Argumente der
Netzbetreiber erörtert werden.
Wenn man von den ganz dummen Argumenten (z.B. eine Glühbirne hat 100
W ein Handy höchstens 2 W) absieht, dann kann man die zentralen
Aussagen der Netzbetreiber und ihres Dachverbandes in die unten
folgenden drei Statements zusammenfassen.
Ich werde versuchen, glaubhaft zu machen, daß alle diese Aussagen
falsch sind.
Aussage 1 der Netzbetreiber:
"Elektromagnetische Felder, wie sie Basisstationen aussenden, sind
nichts Neues. Wir sind seit Jahrzehnten ganz ähnlichen Feldern aus
Fernsehsendeanlagen ausgesetzt und haben noch keinen Schaden
genommen."
In dieser Aussage stecken zwei Argumente:
Argument 1: Basisstationen senden ähnlich wie Fernsehsender und
Argument 2: Felder von Fernsehsendern sind unschädlich.
Beide Argumente sind in ihrem wesentlichen Inhalt falsch. Richtig
ist, daß das UHF-Band des Fernsehens (bis 860 MHz) nahe an die
Mobilfunkfrequenzen heranreicht (GSM900: 935 bis 960 MHz, DCS1800:
1805 bis 1880 MHz). Aber das ist auch schon die einzige Ähnlichkeit.
Mobilfunk-Basisstationen funktionieren nach einem
Zeitschlitzverfahren. An jeder Basisstation sind mindestens zwei
Kanäle aktiv. Ein Kanal, der Organisationskanal, sendet in allen
Zeitschlitzen, der oder die anderen in jeweils so vielen
Zeitschlitzen von 577 µs Dauer, wie Gespräche abgewickelt werden.
Alle 4.6 ms (d.h. 217-mal pro Sekunde) wird pro Gespräch ein
Hochfrequenzpuls von 577 µs Dauer ausgesendet. Deshalb spricht man
von Pulsmodulation. Je nach Anzahl gleichzeitig übertragener
Gespräche liegt diese Pulsrate zwischen 217 Hz und 1736 Hz. Das
Fernsehsignal wird völlig anders übertragen. Es wird aufgeteilt in
Bild- und Tonsignal auf die beiden Hochfrequenzträger aufmoduliert.
Dabei wird das Tonsignal frequenzmoduliert und das Bildsignal
(negativ) amplitudenmoduliert. Zusätzlich wird ein Synchronpuls von
4,7 µs Dauer mit 15625 Hz Wiederholfrequenz übertragen.
Dementsprechend unterscheiden sich auch die Spektren eines
Fernsehsenders und einer Basisstation ganz erheblich. Biologisch
gesehen gibt es entscheidende Unterschiede zwischen einer
Basisstation und einer Fernsehsendeantenne: Die wesentlich höhere
Pulswiederholfrequenz und 100-fach kürzere Pulsdauer sowie die
Einbettung in das ,Rauschen` des Bildsignals ist nach allem, was wir
heute wissen, biologisch weniger wirksam als die pulsmodulierten
Signale einer Basisstation.
Dennoch, und damit sind wir bei Argument 2, gibt es Hinweise aus
mehreren epidemiologischen Untersuchungen, die in den letzten 5
Jahren veröffentlicht wurden, daß es im Umkreis von
Fernsehsendeantennen zu einer erhöhten Rate von gesundheitlichen
Störungen kommt. Sollten sich diese Befunde erhärten, dann fällt sie
gesamte Argumentation in sich zusammen. Ich bin allerdings der
Ansicht, daß man wegen der Unterschiede der beiden Technologien aus
eventuell nachweisbaren Schadwirkungen von Fernsehsendeantennen nicht
auf die von Basisstationen schließen kann.
Aussage 2 der Netzbetreiber:
"Hochfrequente elektromagnetische Felder wurden gründlich untersucht
und es wurde bisher noch kein Hinweis gefunden, daß sie
gesundheitsschädlich sind."
Es gibt tatsächlich hunderte wenn nicht tausende wissenschaftliche
Untersuchungen zu hochfrequenten elektromagnetischen Feldern. Dennoch
kann man nicht sagen, daß sie gründlich untersucht worden sind.
Das liegt an der ungeheuren Komplexität der Expositionsbedingungen,
die in der gesamten Toxikologie ihresgleichen nicht findet. Man muß
nicht nur die verschiedenen Frequenzen unterscheiden, sondern auch
die Intensitätsbereiche, die verschiedenen Modulationsverfahren und
deren Parameter, die Polarisation, Fern- oder Nahfeldbedingungen,
Kurz- oder Langzeitexposition, intermittierende oder Dauerexposition
und auch die Tageszeit der Exposition (weil die Empfindlichkeit der
Organismen von der Tageszeit abhängen kann).
Wenn wir die GSM-Technik betrachten, dann schrumpft die Vielzahl der
Untersuchungen auf ganz wenige zusammen und für den DCS1800 Bereich
gibt es praktisch überhaupt keine Untersuchungen der biologischen und
gesundheitlichen Auswirkungen. Aber selbst die wenigen
Untersuchungen, die heute vorliegen, liefern schon hinreichend viele
Hinweise, daß Felder, wie sie von Mobilfunkeinrichtungen ausgehen,
gesundheitsschädlich sind.
Ist es kein Hinweis auf Gesundheitsschädlichkeit, wenn in einem
Versuch Mäuse 1 1/2 Jahre lang täglich eine Stunde einem gepulsten
900 MHz Feld ausgesetzt werden, und diese Mäuse dann mehr als doppelt
so viele Lymphome entwickeln wie nicht exponierte Kontrolltiere?
Ist es kein Hinweis auf Gesundheitsschädlichkeit, wenn menschliche
Blutzellen nach einer halben Stunde Exposition in der Nähe einer
Basisstation um vieles empfindlicher auf eine giftige Substanz
reagieren als nicht exponierte Kontrollproben? Die Liste solcher
Befunde läßt sich noch weiter fortsetzen.
Es gibt aber nicht nur Hinweise auf Gesundheitsstörungen, sondern
auch solche auf funktionelle Störungen und Änderungen der Homöostase.
Es wurden Veränderungen des Wach- und Schlaf- EEG (Hirnstromkurven)
und Blutdruckanstiege bei so niedrigen Expositionen gefunden, daß wir
heute noch keine klare Vorstellung haben, durch welche Mechanismen
diese Veränderungen hervorgerufen werden.
Weiters zeigen Tierversuche, daß die Exposition mit
Hochfrequenzfeldern psychologische Auswirkungen wie z.B.
Gedächtnisstörungen hat. Zusammenfassend kann man sagen, daß gerade
die Mobilfunktechnologie hinsichtlich ihrer biologischen und
gesundheitlichen Auswirkungen keineswegs gründlich untersucht wurde,
daß aber die wenigen Befunde, die bislang vorliegen, durchaus
bedenkliche Hinweise geben.
Aussage 3 der Netzbetreiber:
"Die in Österreich angewendeten Grenzwerte der ÖNORM S1120 (Vornorm)
und die von der ICNIRP (WHO) empfohlenen Grenzwerte sind
Vorsorgewerte und bieten einen ausreichenden Schutz vor
Schadwirkungen."
Wegen der oben erwähnten ungeheuren Vielfalt von elektromagnetischen
Feldern, denen wir ausgesetzt sein können, muß man sich bei der
Grenzwertfestlegung notwendigerweise auf allgemeine Prinzipien
stützen, weil es unmöglich ist, jede denkbare Kombination von
Feldbedingungen einzeln zu untersuchen. Praktisch alle derzeit
angewandten Grenzwerte stützen sich auf die folgenden fünf
Grundsätze: das Prinzip thermischer Effekte, das
Kurzeit-Expositions-Prinzip, das Prinzip der kontinuierlichen Welle,
das Zeit-Dosis-Reziprozitätsprinzip und das Additivitätsprinzip. Man
kann noch ein weiteres Prinzip hinzufügen, nämlich das Prinzip der
Effektschwellen, dieses ist aber implizit in den fünf genannten
bereits enthalten.
Legen wir den heutigen Kenntnisstand zugrunde, kann man sagen, daß
diese Prinzipien alle entweder erwiesenermaßen falsch sind oder eine
so dünne Basis haben, daß man keine Aussage über ihre Gültigkeit
machen kann. Wichtiger noch als die Tatsache, daß das
wissenschaftliche Fundament der Grenzwerte brüchig ist, ist die
Tatsache, daß das Vorsorgeprinzip darin in keiner Weise verankert
ist. Die einzige Stoßrichtung der Grenzwerte (auch die der ICNIRP)
ist die Verhinderung einer gesundheitsschädlichen Temperaturerhöhung
durch kurzzeitige Bestrahlung mit hochfrequenten elektromagnetischen
Feldern. Eine Einbeziehung des Vorsorgegedankens würde nicht nach dem
fragen, was als gesichertes Wissen gelten kann, sondern nach
sorgfältig erhobenen Befunden, die nicht auf gesicherten Mechanismen
beruhen. Es würde notwendig sein, nach den niedrigsten Dosen zu
suchen, die noch unerwünschte Effekte hervorrufen. Es würde notwendig
sein, danach zu fragen, was bei jahrelanger Exposition an Effekten
auftreten könnte. Das alles ist nicht geschehen. Im Gegenteil: Viele
Hinweise wurden entweder gar nicht zur Kenntnis genommen oder als
noch nicht ausreichend gesichert aus den Grenzwertüberlegungen
ausgeschlossen. Also das gerade Gegenteil einer vorsorgeorientierten
Vorgangsweise!
Man kann zusammenfassen:
* Es gibt nur wenige Untersuchungen zu biologischen und
gesundheitlichen Auswirkungen von elektromagnetischen Feldern, wie
sie im Mobilfunk eingesetzt werden.
* Wegen der großen Bedeutung für die Volksgesundheit ist die
Forschung raschest voranzutreiben.
* Die derzeit angewandten Grenzwerte beruhen nicht auf dem Prinzip
der Vorsorge. Eine verantwortungsvolle Analyse der vorliegenden
Fakten ergibt die Notwendigkeit zu einer deutlichen Reduktion der
Grenzwerte - auch auf die Gefahr hin, daß sich später herausstellen
sollte, daß man zu vorsichtig war.
* Zur Rechtssicherheit für alle Beteiligten ist (möglichst
überregional) eine gesetzliche Regelung der maximal zulässigen
Immissionen anzustreben. Die Grenzwerte müssen - nach dem derzeitigen
Wissenstand - das Modulationsverfahren berücksichtigen.
* Die Netzbetreiber müssen verpflichtet werden, den Behörden die
Standorte und technischen Details aller Antennenanlagen bekannt zu
geben, einerseits um der Behörde die Möglichkeit einer Bedarfsprüfung
und andererseits um der Bevölkerung Einblick in die Quellen von HF
Feldern zu geben.
* Die Handyhersteller müssen im Sinne des Konsumentenschutzes und der
Informationspflicht dazu verhalten werden, Angaben über die Belastung
des Benutzers mit elektromagnetischen Feldern zu machen.
Richtigstellungen von Unwahrheiten der Mobilfunk-Betreiberfirmen
http://omega.twoday.net/stories/373389/
Die besten Argumente gegen Mobilfunk
http://www.izgmf.de/Argumente/argumente.html
Die Mobilfunkantenne sendet noch nicht, aber die Anwohner klagen
bereits über Beschwerden
http://omega.twoday.net/stories/454167/
Betreiberargumente widerlegt
http://www.funkenflug1998.de/inhalt/meinung/unwahr_2.html
Vergleich zwischen Sendeleistung von Handys und Mobilfunkanlagen
http://omega.twoday.net/stories/327524/
Forscher und Forschungsergebnisse von der Industrie bezahlt
http://omega.twoday.net/stories/281056/
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