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Erfahrungsmedizin und immer mehr aktuelle Forschung liefern Hinweise und Beweise, dass niederfrequent gepulste Hochfrequenzen wie sie von Mobilfunksendeanlagen, Handys,WLAN (drahtloses Internet) und DECT-Schnurlostelefonen ausgehen, an der Begünstigung und Auslösung folgender gesundheitlicher Störungen beteiligt sind: |
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| UNSERE GESUNDHEIT IST IN GEFAHR! | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Die Gesetze schützen uns nicht. Im Gegenteil: Sie ermöglichen, dass immer mehr gesundheits-gefährdende Mobilfunkstationen gebaut werden können. Für die Strahlung gibt es gesetzliche Grenzwerte. In diesen sind nur thermische Wirkungen enthalten. Dies bedeutet nur einen Schutz vor Hitzestress. Dieser Schutz wird somit in der Regel in 2 - 10 Metern Abstand von der Mobilfunk-sendeantenne eingehalten. |
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| "Die Grenzwerte sind liederlich und fahrlässig." (Prof. Siegfried Knasmüller, Universität Wien) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Dabei ist längst bekannt, dass die sog. athermischen Wirkungen, (Wirkungen bei geringen Strahlungsinten-sitäten, ohne dass sich der Körper merklich erwärmt) größte gesundheitliche Konsequenzen haben. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Prof. Dr. Peter Semm, Universität Frankfurt, forschte jahrelang für die Deutsche Telekom. Bereits 1995 stellte er fest, dass bei Bestrahlung mit gepulster Hochfrequenz (900 MHz), weit unterhalb der Grenzwerte, 60% der Nervenzellen falsch reagieren. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Prof. Leif Salford, Neurochirurg der schwedischen Universität Lund: "Unsere Forschungen zeigen, dass die Strahlung von mobilen Telefonen die Blut-Hirn-Schranke öffnet und es so vielen Giften leichter macht, in das Gehirn zu gelangen. Sezierte Rattenhirne weisen als Folge der Mobilfunkstrahlung gut sichtbare Spuren auf. Die Hirne sind übersät mit dunklen Flecken und deutlich geschädigt. Es tritt Flüssigkeit aus, verursacht eben durch diese elektromagnetische Strahlung. |
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| Prof. Salford (2003) "Mit dieser Studie legen wir zum ersten Mal Beweise vor, dass athermische Mikrowellen Exposition Neuronenschäden verursacht." | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Selbst bei Leistungen, die
20.000-fach unter denen eines Handys liegen, versagt die Blut-Hirn
Schranke. Diese Leistungen werden von schnurlosen
Heimtelefonen nach dem DECT-Standard und auch Mobilfunkbasisstationen
noch in großem Abstand erreicht. Mit einem schnurlosen DECT-Heimtelefon haben Sie eine Mobilfunkbasisstation zu Hause, die 24 Stunden rund um die Uhr gepulste Hochfrequenz abgibt, auch wenn gar nicht telefoniert wird und der Hörer aufliegt. Die Hochfrequenzforschung wird fast ausschließlich von der Industrie bezahlt. Die Studien werden von der WHO (Weltgesundheitsorganisation) und vor allem der ICNIRP (Internationale Strahlenschutzkommission) ausgewertet und die ICNIRP empfiehlt Grenzwerte, die von nationalen Gremien übernommen werden. Aber selbst der Umweltausschuss des EU-Parlaments wirft in seinem Beschlussentwurf für den 8.3.99 der EU und der WHO vor, bislang die Ergebnisse einer großen Zahl wissenschaftlicher Publikationen ignoriert zu haben. Noch deutlicher schreibt der Wissenschaftler Dr. Neil Cherry, Lincoln Universität Neuseeland, der die Arbeitsweise der ICNIRP untersucht hat. "Ich zeige klar und schlüssig auf, dass hier eine Voreingenommenheit besteht gegen die Entdeckung und die Anerkennung von schädlichen Wirkungen, die so weit geht, dass die vorhandenen wissenschaftlichen Studien, welche diese Wirkungen beweisen, ignoriert werden, und diejenigen, die man ausgewählt hat, werden falsch dargestellt, falsch interpretiert und falsch gebraucht. |
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Die ICNIRP-Bewertung von Wirkungen (1998) wurde durchgesehen und als ernsthaft Fehler behaftet befunden, sie enthält ein Muster von Voreingenommenheiten, bedeutenden Fehlern, Weglassungen und absichtlichen Verdrehungen." Die ICNIRP wird von offiziellen Stellen als unabhängig dargestellt. Dies trifft nicht zu. Auch wird die ICNIRP oft als offizielles Organ der WHO dargestellt. Dabei hat in einem Schreiben der WHO sich diese von der ICNIRP distanziert indem sie schreibt:
In der deutschen Strahlenschutzkommission (SSK) und im Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) waren bzw. sind "Fachleute" vertreten, die auch in der ICNIRP tätig sind. Somit ist es nicht verwunderlich, dass SSK und BfS die Vorgaben der ICNIRP übernehmen. Nur durch dieses Zusammenspiel können diese Institutionen auf den jetzt bestehenden Grenzwerten beharren. Dabei schreibt sogar die WHO in ihrer Broschüre vom Okt. 1999: "Keine Normungsbehörde hat Expositionsrichtlinien mit dem Ziel erlassen, vor langfristigen gesundheitlichen Auswirkungen, wie einem möglichen Krebsrisiko, zu schützen." |
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Prof. Dr.-Ing. Alexander H. Volger (Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger der Industrie- und Handelskammer zu Aachen) zu den Grenzwerten: „Die öffentlich verbreitete Behauptung, dass die Schutzwirkung gegeben sei, stammt im übrigen nicht von Laien, sondern ist von zuständigen Behörden (inkl. Strahlenschutzkommission) aufgestellt und daher als wissenschaftliche Falschinformation anzusehen. Dies entspricht rechtlich allen Merkmalen des Betrugs (Unterschiebung/Verbreitung falscher Informationen, Herbeiführung von Fehlentscheidungen, vollendeter Gesundheits- und stets auch Vermögensschaden); der Vorgang schließt grob fahrlässige bis absichtliche Gefährdung und Körperverletzung ein. Auch die andauernde Verwässerung z. B. über die Medien, hier handele es sich nur um einen „Meinungsstreit“ der Forscher über noch nicht spruchreife Effekte, liegt in diesem Bereich der wissenschaftlichen Desinformation.“ |
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Ein Beispiel wie der tatsächliche Wissensstand durch industrienahe Forscher verfälscht wird, gibt Prof. Dr. Jiri Silny. Er bekommt seit mehr als 20 Jahren Forschungsgelder der Industrie. Im Flugblatt "Mobilfunk" des Ministeriums für Umwelt und Verkehr, Baden Württemberg schreibt er: "Die Beeinflussung der so genannten "Gehirnströme" durch die Felder des Mobilfunks wird häufig als Argument für gesundheitliche Schädigungen herangezogen. In wenigen Experimenten eines einzelnen Labors wurden zwar Veränderungen des Elektroenzephalogramms (EEG), das die elektrische Aktivität des Gehirns weitergibt, festgestellt, jedoch bestehen Zweifel an der Richtigkeit dieser Untersuchungen". Die Untersuchungen zur Veränderung des EEG‘s wurden von vielen anderen Labors unabhängig voneinander festgestellt! 1998 wurde auch von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin in Berlin eine Untersuchung durchgeführt mit folgendem Ergebnis: Das EEG veränderte sich. „Wiederholte Messungen zeigten signifikante Einflüsse des elektromagnetischen Feldes. Es gibt keinen Zweifel, dass die gepulsten Mikrowellen von Handys biologisch wirksam werden können.“ Die Aussage von Prof. Dr. Silny, die Veränderungen der Hirnströme wären nur von einem einzelnen Labor festgestellt worden, sind unwahr. Damit verfälscht er den wissenschaftlichen Erkenntnisstand.Somit ist Prof. Dr. Silny ein Verfälscher des wissenschaftlichen Erkenntnisstandes und deshalb haben seine Aussagen über die Harmlosigkeit des Mobilfunks, die über die Presse verbreitet werden, keine Glaubwürdigkeit. Weil Prof. Dr. Silny Leiter des Forschungszentrums für Elektro-Magnetische Umweltverträglichkeit (femu) an der RWTH Aachen ist, sind auch alle Ergebnisse der RWTH Aachen in diesen Fachbereich unglaubwürdig. |
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Durch Studien ist sehr gut belegt, dass durch den Einfluss von
Mobilfunkstrahlung von Sendeanlagen und Handys sich die Gedächtnisleistung
reduziert und auch die Samenqualität von Männern sich deutlich
verschlechtert.
Bei der heute verwendeten Mobilfunk-Technologie wird bewusst eine
unübersehbare Schädigung der Volksgesundheit in Kauf genommen. Der jetzige
Zustand ist bereits nicht mehr tragbar. Deshalb müssen wir Bürger
miteinander dem Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit wieder Geltung
verschaffen. Dies gelingt durch Information der breiten Öffentlichkeit und
der Entscheidungsträger in Politik, Behörden und Medizin. Die Politik ist
aufzufordern, die gesundheitswidrigen Rahmenbedingungen zu ändern. |
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UNSERE VERANTWORTUNG FÜR DIE WELT VON MORGEN! |
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Die Bürgerwelle e.V. ist der Zusammenschluss der Bürger und Initiativen zum Schutz vor Elektrosmog. Die Bürgerwelle ist ein eingetragener Verein mit finanzbehördlicher Anerkennung der Gemeinnützigkeit. Die Bürgerwelle betreut über 1500 Initiativen allein in Deutschland, aber auch schon viele in Osterreich, Schweiz, Italien und Luxemburg. Die Bürgerwelle ist selbstlos tätig und verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke. Seit dem Jahr 1999 wurden mit Unterstützung der Bürgerwelle mehre tausend Sender verhindert, selbst 50 Meter hohe bereits genehmigte Masten. In den nächsten Jahren sollen noch hunderttausende Mobilfunksendeanlagen installiert werden! Daher: informieren Sie sich, und reagieren Sie jetzt, bevor eine Sendeanlage in Ihrem Umfeld montiert oder genehmigt wird, denn verhindern ist leichter als abbauen! Und übrigens: Entstehende Immobilienwertverluste im Umkreis von Sendeanlagen bis zu 25 %. Manche Makler nehmen solche Objekte gar nicht mehr an. |
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Forderungen zum Thema Hochfrequenz/Mobilfunk
Endlich (industrie-) unabhängige Forschung zum Thema Hochfrequenz/ Mobilfunk über einstimmige Beschlüsse eines paritätisch mit Kritikern besetzten Vergabe- Ausschusses |
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| Verantwortlich i. S. d. P. und weitere Informationen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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