zur Startseite

 

zurück

 

   
   
    

Erfahrungsmedizin und immer mehr aktuelle Forschung liefern Hinweise und Beweise, dass niederfrequent gepulste Hochfrequenzen wie sie von Mobilfunksendeanlagen, Handys,WLAN (drahtloses Internet) und DECT-Schnurlostelefonen ausgehen, an der Begünstigung und Auslösung folgender gesundheitlicher Störungen beteiligt sind:

   
Schlafstörungen - Unruhezustände Migräne - Schwindel
Verspannungszustände - Nervosität Verstärkung der Amalgambelastung
depressive Verstimmungen Potenz- und Fruchtbarkeitsstörungen
Kopfschmerzen - Tinnitus Kopftumor - Augenkrebs
Konzentrations- und Gedächtnisstörungen Blutbildveränderungen und Störung der Blutbildung
Augenreizungen und Grauer Star beschleunigtes Krebswachstum
Lernstörungen/ Hyperaktivität bei Kindern ständige Müdigkeit und Erschöpfung
erhöhter Blutdruck Allergien - Immunschwäche
Herzrhythmusstörungen Erbgutschäden 
     
UNSERE GESUNDHEIT IST IN GEFAHR!

Die Gesetze schützen uns nicht. Im Gegenteil: Sie ermöglichen, dass immer mehr gesundheits-gefährdende Mobilfunkstationen gebaut werden können. Für die Strahlung gibt es gesetzliche Grenzwerte. In diesen sind nur thermische Wirkungen enthalten. Dies bedeutet nur einen Schutz vor Hitzestress. Dieser Schutz wird somit in der Regel in 2 - 10 Metern Abstand von der Mobilfunk-sendeantenne eingehalten.

   
"Die Grenzwerte sind liederlich und fahrlässig." (Prof. Siegfried Knasmüller, Universität Wien)
 
Dabei ist längst bekannt, dass die sog. athermischen Wirkungen, (Wirkungen bei geringen Strahlungsinten-sitäten, ohne dass sich der Körper merklich erwärmt) größte gesundheitliche Konsequenzen haben.
 
Prof. Dr. Peter Semm, Universität Frankfurt, forschte jahrelang für die Deutsche Telekom. Bereits 1995 stellte er fest, dass bei Bestrahlung mit gepulster Hochfrequenz (900 MHz), weit unterhalb der Grenzwerte, 60% der Nervenzellen falsch reagieren.
 

Prof. Leif Salford, Neurochirurg der schwedischen Universität Lund: "Unsere Forschungen zeigen, dass die Strahlung von mobilen Telefonen die Blut-Hirn-Schranke öffnet und es so vielen Giften leichter macht, in das Gehirn zu gelangen. Sezierte Rattenhirne weisen als Folge der Mobilfunkstrahlung gut sichtbare Spuren auf. Die Hirne sind übersät mit dunklen Flecken und deutlich geschädigt. Es tritt Flüssigkeit aus, verursacht eben durch diese elektromagnetische Strahlung.

Medikamente und andere Schad-stoffe, die sonst nicht durch diese Schranke kommen, finden jetzt den ungehinderten, direkten Weg ins Gehirn mit uneinschätzbaren Folgen." Zerstörte Nervenzellen können zu neurologischen Störungen wie Vergesslichkeit, Schwachsinn oder Alzheimer führen.

 
   

Schnitt durch ein Rattenhirn: links ohne, rechts mit Mobilfunkstrahlung

Prof. Salford (2003) "Mit dieser Studie legen wir zum ersten Mal Beweise vor, dass athermische Mikrowellen Exposition Neuronenschäden verursacht."
    
Selbst bei Leistungen, die 20.000-fach unter denen eines Handys liegen, versagt die Blut-Hirn Schranke. Diese Leistungen werden von schnurlosen Heimtelefonen nach dem DECT-Standard und auch Mobilfunkbasisstationen noch in großem Abstand erreicht.

Mit einem schnurlosen DECT-Heimtelefon haben Sie eine Mobilfunkbasisstation zu Hause, die 24 Stunden rund um die Uhr gepulste Hochfrequenz abgibt, auch wenn gar nicht telefoniert wird und der Hörer aufliegt.

Die Hochfrequenzforschung wird fast ausschließlich von der Industrie bezahlt. Die Studien werden von der WHO (Weltgesundheitsorganisation) und vor allem der ICNIRP (Internationale Strahlenschutzkommission) ausgewertet und die ICNIRP empfiehlt Grenzwerte, die von nationalen Gremien übernommen werden. Aber selbst der Umweltausschuss des EU-Parlaments wirft in seinem Beschlussentwurf für den 8.3.99 der EU und der WHO vor, bislang die Ergebnisse einer großen Zahl wissenschaftlicher Publikationen ignoriert zu haben.

Noch deutlicher schreibt der Wissenschaftler Dr. Neil Cherry, Lincoln Universität Neuseeland, der die Arbeitsweise der ICNIRP untersucht hat.

"Ich zeige klar und schlüssig auf, dass hier eine Voreingenommenheit besteht gegen die Entdeckung und die Anerkennung von schädlichen Wirkungen, die so weit geht, dass die vorhandenen wissenschaftlichen Studien, welche diese Wirkungen beweisen, ignoriert werden, und diejenigen, die man ausgewählt hat, werden falsch dargestellt, falsch interpretiert und falsch gebraucht.

  

Die ICNIRP-Bewertung von Wirkungen (1998) wurde durchgesehen und als ernsthaft Fehler behaftet befunden, sie enthält ein Muster von Voreingenommenheiten, bedeutenden Fehlern, Weglassungen und absichtlichen Verdrehungen."

Die ICNIRP wird von offiziellen Stellen als unabhängig dargestellt. Dies trifft nicht zu. Auch wird die ICNIRP oft als offizielles Organ der WHO dargestellt. Dabei hat in einem Schreiben der WHO sich diese von der ICNIRP distanziert indem sie schreibt:

"Die ICNIRP ist weder eine UNO- noch eine WHO-Organisation, sondern eine private Nichtregierungsorganisation."  Somit wird klar, dass unsere Grenzwerte auf den Vorgaben eines 16-köpfigen privaten Clubs beruhen!

In der deutschen Strahlenschutzkommission (SSK) und im Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) waren bzw. sind "Fachleute" vertreten, die auch in der ICNIRP tätig sind. Somit ist es nicht verwunderlich, dass SSK und BfS die Vorgaben der ICNIRP übernehmen.

Nur durch dieses Zusammenspiel können diese Institutionen auf den jetzt bestehenden Grenzwerten beharren. Dabei schreibt sogar die WHO in ihrer Broschüre vom Okt. 1999:

"Keine Normungsbehörde hat Expositionsrichtlinien mit dem Ziel erlassen, vor langfristigen gesundheitlichen Auswirkungen, wie einem möglichen Krebsrisiko, zu schützen."

  

Prof. Dr.-Ing. Alexander H. Volger (Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger der Industrie- und Handelskammer zu Aachen) zu den Grenzwerten: „Die öffentlich verbreitete Behauptung, dass die Schutzwirkung gegeben sei, stammt im übrigen nicht von Laien, sondern ist von zuständigen Behörden (inkl. Strahlenschutzkommission) aufgestellt und daher als wissenschaftliche Falschinformation anzusehen. Dies entspricht rechtlich allen Merkmalen des Betrugs (Unterschiebung/Verbreitung falscher Informationen, Herbeiführung von Fehlentscheidungen, vollendeter Gesundheits- und stets auch Vermögensschaden); der Vorgang schließt grob fahrlässige bis absichtliche Gefährdung und Körperverletzung ein. Auch die andauernde Verwässerung z. B. über die Medien, hier handele es sich nur um einen „Meinungsstreit“ der Forscher über noch nicht spruchreife Effekte, liegt in diesem Bereich der wissenschaftlichen Desinformation.“

  

Ein Beispiel wie der tatsächliche Wissensstand durch industrienahe Forscher verfälscht wird, gibt Prof. Dr. Jiri Silny. Er bekommt seit mehr als 20 Jahren Forschungsgelder der Industrie. Im Flugblatt "Mobilfunk" des Ministeriums für Umwelt und Verkehr, Baden Württemberg schreibt er: "Die Beeinflussung der so genannten "Gehirnströme" durch die Felder des Mobilfunks wird häufig als Argument für gesundheitliche Schädigungen herangezogen. In wenigen Experimenten eines einzelnen Labors wurden zwar Veränderungen des Elektroenzephalogramms (EEG), das die elektrische Aktivität des Gehirns weitergibt, festgestellt, jedoch bestehen Zweifel an der Richtigkeit dieser Untersuchungen".

Die Untersuchungen zur Veränderung des EEG‘s wurden von vielen anderen Labors unabhängig voneinander festgestellt! 1998 wurde auch von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin in Berlin eine Untersuchung durchgeführt mit folgendem Ergebnis: Das EEG veränderte sich. „Wiederholte Messungen zeigten signifikante Einflüsse des elektromagnetischen Feldes. Es gibt keinen Zweifel, dass die gepulsten Mikrowellen von Handys biologisch wirksam werden können.“ Die Aussage von Prof. Dr. Silny, die Veränderungen der Hirnströme wären nur von einem einzelnen Labor festgestellt worden, sind unwahr. Damit verfälscht er den wissenschaftlichen Erkenntnisstand.

Somit ist Prof. Dr. Silny ein Verfälscher des wissenschaftlichen Erkenntnisstandes und deshalb haben seine Aussagen über die Harmlosigkeit des Mobilfunks, die über die Presse verbreitet werden, keine Glaubwürdigkeit. Weil Prof. Dr. Silny Leiter des Forschungszentrums für Elektro-Magnetische Umweltverträglichkeit (femu) an der RWTH Aachen ist, sind auch alle Ergebnisse der RWTH Aachen in diesen Fachbereich unglaubwürdig.

 

Durch Studien ist sehr gut belegt, dass durch den Einfluss von Mobilfunkstrahlung von Sendeanlagen und Handys sich die Gedächtnisleistung reduziert und auch die Samenqualität von Männern sich deutlich verschlechtert.

WLAN-Technik zur drahtlosen Verbindung von Computern, die immer mehr in Schulen und Unis in Einsatz kommt, arbeitet ebenfalls mit gepulster Hochfrequenz. Erste Ergebnisse zeigen, dass davon betroffene Schüler mehr an Kopfschmerzen leiden und mehr Konzentrationsstörungen haben als in Klassen, in denen diese Technik nicht in Einsatz kommt. Im Bamberger Appell wird von vielen Ärzten der Stop des Ausbaus des UMTS-Netzes gefordert.

Bereits seit langem zeigen sich immer mehr Probleme bei Mensch und Tier nach der Inbetriebnahme von Mobilfunksendeanlagen. Der Mensch reagiert nachweislich bereits auf Strahlungsintensitäten, wie sie noch in mehreren Kilometern Entfernung von Sendeanlagen erreicht werden.
Eine Ärztegruppe aus Naila (Bayern) hat im Sommer 2004 eine Studie um einen Sender in Naila vorgestellt. Der Sender ging 1993 in Betrieb. Verglichen wurde die Krebsrate der Bevölkerung innerhalb von 400 Meter um den Sender und außerhalb. Das Ergebnis: Im Zeitraum von 1994 bis 2004 verdoppelte sich die Krebsrate um die Sendeanlage und im Zeitraum von 1999 bis 2004 war sie sogar dreimal so hoch. Außerdem erkrankten die Menschen um den Sender durchschnittlich 8 Jahre früher.

Bei der heute verwendeten Mobilfunk-Technologie wird bewusst eine unübersehbare Schädigung der Volksgesundheit in Kauf genommen. Der jetzige Zustand ist bereits nicht mehr tragbar. Deshalb müssen wir Bürger miteinander dem Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit wieder Geltung verschaffen. Dies gelingt durch Information der breiten Öffentlichkeit und der Entscheidungsträger in Politik, Behörden und Medizin. Die Politik ist aufzufordern, die gesundheitswidrigen Rahmenbedingungen zu ändern.

Allein in Deutschland gibt es schon über 15.000 Bürgerinitiativen, die sich mit immer mehr Erfolg gegen Sendeanlagen wehren. Dies ist ein deutliches Signal an die Politik. Unsere Gesundheit muss wieder zum höchsten Gut werden!
Die Bürgerwelle koordiniert diese dringend notwendigen Aktivitäten.

  
 

Bürgerwelle e. V.
Dachverband der Bürger und
Initiativen zum Schutz vor
Elektrosmog

 
   

UNSERE VERANTWORTUNG FÜR DIE WELT VON MORGEN!

   

Die Bürgerwelle e.V. ist der Zusammenschluss der Bürger und Initiativen zum Schutz vor Elektrosmog. Die Bürgerwelle ist ein eingetragener Verein mit finanzbehördlicher Anerkennung der Gemeinnützigkeit. Die Bürgerwelle betreut über 1500 Initiativen allein in Deutschland, aber auch schon viele in Osterreich, Schweiz, Italien und Luxemburg.

Die Bürgerwelle ist selbstlos tätig und verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke.

Seit dem Jahr 1999 wurden mit Unterstützung der Bürgerwelle mehre tausend Sender verhindert, selbst 50 Meter hohe bereits genehmigte Masten. In den nächsten Jahren sollen noch hunderttausende Mobilfunksendeanlagen installiert werden!

Daher: informieren Sie sich, und reagieren Sie jetzt, bevor eine Sendeanlage in Ihrem Umfeld montiert oder genehmigt wird, denn verhindern ist leichter als abbauen!

Und übrigens: Entstehende Immobilienwertverluste im Umkreis von Sendeanlagen bis zu 25 %. Manche Makler nehmen solche Objekte gar nicht mehr an.

 
Anfordern !
Mitgliedsanträge/Satzung der Bürgerwelle; Jahresbeitrag: Einzelperson Euro 25.-, Familie Euro 35.-, Initiativen   10-19 Mitgl. Euro 100.-, Initiative 20-49 Mitgl. Euro 150.-. Unsere Mitglieder werden per Fax oder E-Mail informiert.
 
Umfangreiches und hochbrisantes Info-Paket "Risiko Mobilfunk  Vorbeugen statt Leiden!", spiralgebunden mit über 180 DIN A4 Seiten  (für Nichtmitglieder Euro 22,- abzüglich Euro 5,- bei anschließender Mitgliedschaft / für Mitglieder der Bürgerwelle Euro 17,-, Preise zuzgl. Porto)
 
Faltblätter zur Information der breiten Öffentlichkeit
 
Kompetente Referenten der Bürgerwelle für eine Informationsveranstaltung vor OrtUmfassende Information zum Thema Mobilfunk auch im Internet
  

Forderungen zum Thema Hochfrequenz/Mobilfunk

  • Realisierung voller Produkthaftung mit Beweislastumkehr für die Betreiber von Sendeanlagen

  • Politische Selbstbestimmung von Bürgern und Gemeinden in Bezug auf die Errichtung von Sendeanlagen (Änderungen der Baugesetze), sowie sofortige drastische Korrektur der Grenzwerte

  • Endlich (industrie-) unabhängige Forschung zum Thema Hochfrequenz/ Mobilfunk über einstimmige Beschlüsse eines paritätisch mit Kritikern besetzten Vergabe- Ausschusses


Helfen auch Sie mit, unser aller Gesundheit zu schützen und unterstützen Sie die
 
Bürgerwelle e.V. mit Spenden und durch Ihre Mitgliedschaft!

 

     
  Verantwortlich i. S. d. P. und weitere Informationen  

Bürgerwelle e.V.
 

Dachverband der Bürger und Initiativen zum Schutz vor Elektrosmog

Sprecher des Vorstands: Siegfried Zwerenz
Lindenweg 10, D-95643 Tirschenreuth
Tel. 09631-795736, Fax - 795734, E-mail: pr@buergerwelle.de
Internet: www.buergerwelle.com
Konto: Hypo Vereinsbank Augsburg, Konto-Nr. 2250284  BLZ 720 200 70

   

Bürgerwelle Österreich
  Ingrid Grubauer, Dipl. Ing., A-8042 Graz, Albertstr.13
Tel + Fax 0316 - 422 496
Mitglied im Dachverband der
Bürgerwelle e.V.
   

Bürgerwelle Schweiz
  Peter Schlegel, Dipl. Ing. ETH
Güeterstalstr. 19, CH-8133 Esslingen, Tel. 01- 984 00 39, Fax - 984 19 36
E-Mail:info@buergerwelle-schweiz.org
Mitglied im Dachverband der
Bürgerwelle e.V.
         

VZS - Verbraucherzentrale Südtirol
  Zwölfmalgreinerstraße 2, I-39100 Bozen, Tel. 0471-975597, Fax 979914
e-mail: info@consumer.bz.it, Internet: http://www.consumer.bz.it
Mitglied im Dachverband der
Bürgerwelle e.V.
     

 . . . weitere Informationen


Inhalt dieser Seite als PDF-Faltblatt
von www.buergerwelle.com
Hier bekommen Sie den PDF-Reader
von Acrobat kostenlos.

Helmut Langenbach  
Mitglied der Bürgerwelle e.V. 
E-Mail: strahlung.gratis@online.de


zur Startseite

zurück