Das federführend beauftragte Gesundheitsamt der Stadt
Aachen legte zunächst folgende Zielsetzung fest:
Fachgerechte Überprüfung der Fragestellungen:
- Ist im
vorliegenden Fall eine arbeitsplatzbezogene Häufung von
Tumorerkrankungen anzunehmen?
-
Besteht ein Zusammenhang zwischen der Immissionsbelastung durch hoch-
und niedrigfrequente EMF und Auftreten von Tumoren oder sonstigen
gesundheitlichen Beeinträchtigungen?
Beteiligte
Institutionen
Im Sinne einer der Zielsetzung angemessenen fachgerechten
Bewertung der o. g. Fragestellungen und unter Einbezug der vor Ort
vorhandenen fachlichen Ressourcen erfolgte in der Planung die
Beteiligung folgender Institutionen: " Tumorzentrum Aachen e.V. -
Euregionales Zentrum für Qualitätssicherung
- FEMU -
Forschungsinstitut für Elektromagnetische Umweltverträglichkeit der
Universitätsklinik Aachen
-
Institut für Hygiene und Umweltmedizin der Universitätsklinik Aachen
- LÖGD -
Landesinstitut für den Öffentlichen Gesundheitsdienst, Abteilung für
Umweltmedizin und Umwelthygiene, Dezernat Umweltepidemiologie
- LUA -
Landesumweltamt, Fachbereich 45 / Nichtionisierende Strahlen
- STAWAG
- Stadtwerke Aachen AG, Qualitätsmanagement der Elektromagnetischen
Feldmessung
- GUV
Rheinland - Rheinischer Gemeindeunfallversicherungsverband
- O 2 -
Germany GmbH&Co OHG Köln
-
Staatl. Umweltamt Aachen, Abteilung 3 - Anlagenüberwachung
-
Arbeitsmedizinischer Dienst der Stadtverwaltung Aachen
-
Chemisches- und Lebensmitteluntersuchungsamt der Stadt Aachen
-
Arbeitskreis Mobilfunk der Stadt Aachen
- Die
Beteiligung des Tumorzentrums Aachen e.V. nutzte die dort vorhandene
Kompetenz und Bereitschaft in der Bewertung der Frage, ob eine
arbeitsplatzbezogene Häufung von Tumorerkrankungen anzunehmen ist.
- Die
Beteiligung des FEMU nutzte die dort vorhandene Kompetenz in Bezug zu
dem aktuellen Stand der Wissenschaft und Forschung zu Auswirkungen
elektromagnetischer Felder auf die Gesundheit.
- Über
Kontaktaufnahme zu der Umweltmedizinischen Ambulanz des Institutes für
Hygiene und Umweltmedizin des Universitätsklinikums Aachen erfolgte
die Abstimmung, über welches ggf. zusätzlich heranzuziehendes
Instrumentarium eine sachgerechte Bewertung erfolgen kann, falls die
bisher geplante Vorgehensweise von Seiten der Betroffenen nicht mit
einer Abnahme der Besorgnis beantwortet wird.
- Das
LÖGD stellte seine fachliche Kompetenz zur Verfügung in Konzeption,
Auswertung und Bewertung einer Befragung der Betroffenen, ob das Ziel,
die offenen Fragen zur bestehenden Besorgnis zu beantworten, erreicht
wurde.
- Über
den Arbeitskreis Mobilfunk der Stadtverwaltung Aachen erfolgte
Kontaktaufnahme zu O 2 - Germany GmbH & Co, eine der
Mobilfunkgesellschaften die die Gemeinschaftsantennenanlage auf dem
Dach des Gebäudes betreiben mit der Bitte, gemäß einer Vereinbarung
zwischen dem AK Mobilfunk und den Mobilfunkbetreibern eine Messung der
Immissionsbelastung durch die auf dem Dach des Gebäudes vorhandenen
Mobilfunksendeanlagen durchzuführen.
- Zur
Durchführung einer Messung der Immissionsbelastung durch
niedrigfrequente EMF, ausgehend von der benachbarten
110-KVHochspannungsleitung erfolgte die Beauftragung des Rheinischen
Gemeindeunfallversicherungsverbandes GUVV Rheinland und GUVV
Westfalen-Lippe.
- Die
Beteiligung des Staatlichen Umweltamtes Aachen vermittelte über die
Zuständigkeit in der Überwachung von Anlagen den Kontakt zum
Landesumweltamt, Fachbereich Nichtionisierende Strahlen und schuf
damit die Möglichkeit, die durchgeführten Messungen der
elektromagnetischen Felder einer fachlichen Prüfung zu unterziehen.
Damit konnte sicher gestellt werden, dass im Falle bürgerseitig
auftretender Zweifel an der Seriosität der durchgeführten Messungen
eine Qualitätskontrolle erfolgt ist
- Über
die Beteiligung des Arbeitmedizinischen Dienstes der Stadtverwaltung
Aachen erfolgte die Erhebung der erforderlichen personenbezogenen
Anamnesedaten der von Tumorerkrankung betroffenen Personen.
- Über
die Beteiligung des Chemischen und Lebensmitteluntersuchungsamtes der
Stadt Aachen erfolgte die Untersuchung von Trinkwasserproben sowie
einer Schwebstaub Sammelprobe in einem Büroraum im 4. OG des
betroffenen Gebäudes.
Kommunikation der Ergebnisse im Rahmen einer öffentlichen
Vorstellung und Erörterung
Mit der
fachgerechten Erfassung und Bewertung der in Frage kommenden
Belastungsfaktoren und Aufnahmepfade für eine mögliche Tumorgenese oder
-promotion soll dem Bedürfniss der Betroffenen nach Ursachenermittlung
und -bewertung Rechnung getragen werden. Über die Zielsetzung einer
rationalen Risikokommunikation wird erwartet, dass das
Problembewusstsein der Bevölkerung wächst, die Erfahrung vermittelt
wird, dass die Sorge um eine gesundheitliche Beeinträchtigung durch
gesellschaftlich zugemutete Risiken fachlich und ernsthaft bearbeitet
wird sowie die Besorgnis der betroffenen Bevölkerung über eine
gesundheitliche Beeinträchtigung durch das gesellschaftlich zugemutete
Risiko "EMF" vermindert wird.
In der kontrovers geführten öffentlichen Diskussion um die Bewertung der
Risiken durch elekromagnetische Felder ist es für den Laien schwer zu
beurteilen, wer Recht hat:
- Die
Deutsche Strahlenschutzkommission, die gesundheitliche Risiken bei
Einhaltung des gesetzlichen Grenzwertes ausschließt oder
- Die
Wissenschaftler und Vertreter von Bürgerinitiativen, die selbst bei
kleinsten elektromagnetischen Feldbelastungen gesundheitliche Risiken
benennen.
Diesem
Konflikt für betroffene Laien soll durch die fachgerechte Erfassung und
Bewertung der vorliegenden Risiken sowie die Kommunikation der
Ergebnisse im Rahmen einer öffentlichen Vorstellung und Erörterung
Rechnung getragen werden.
Umsetzung
des Vorhabens
-
Erfassung und Bewertung sämtlicher in Frage kommender
arbeitsplatzbezogener Belastungsfaktoren Im Zuge eines Ortstermins
erfolgte unter Einbezug der Betroffenen sowie der beteiligten
Institutionen die Erfassung sämtlicher in Frage kommender
Belastungsfaktoren in Bezug auf eine mögliche, die Gesundheit
beeinträchtigende Potenz und daraus folgend die Festlegung des
erforderlichen Untersuchungsumfangs.
Unter Einbezug der Angaben des Eigentümers zu Errichtungszeit und
Errichtungsweise des Gebäudes erfolgte die Ermittlung der möglichen
Schadstoffpotentiale durch bauseitig verwandte Materialien sowie durch
die Innenraumausstattung.
Über die eingehende Besichtigung der durch das Städtische
Ausgleichsamt genutzten Räumlichkeiten, einschließlich eines im
Erdgeschoß untergebrachten Aktenraumes mit hohem Aufkommen von
Altakten, erfolgte die Erfassung vorhandener Belastungsfaktoren zur
Festlegung des erforderlichen Untersuchungsumfangs .
Folgender Umfang an Untersuchungen wurde festgelegt:
-
Einbezug des Tumorzentrums Aachen e.V. In gemeinsamer Abstimmung
zwischen dem Tumorzentrum Aachen e.V., dem Gesundheitsamt und dem
Arbeitsmedizinischen Dienst der Stadt Aachen erfolgte die Festlegung
folgender Vereinbarungen
C über das Tumorzentrum Aachen e.V. erfolgt eine Analyse der
aufgetretenen Tumorerkrankungen hinsichtlich spezifischer
Belastungsfaktoren für die Tumorentstehung.
C über den Arbeitsmedizinischen Dienst erfolgt die Durchführung
personenbezogener Ermittlungen zu den aufgetretenen Tumorerkrankungen
bei den Mitarbeitern des Städtischen Ausgleichsamtes, insbesondere
-
Geschlecht und Alter bei Diagnosestellung
-
Dauer der Arbeitsplatz-Exposition zum Zeitpunkt der Erstdiagnose
-
Aufenthaltszeit im Gebäude gesamt
-
Diagnose, Histologie, Stadium der Tumorerkrankung zum Zeitpunkt der
Erstdiagnose
C
das Tumorzentrum Aachen e. V. wird beauftragt, unter Einbezug des
aktuellen Wissensstandes die Bewertung der Frage vorzunehmen, ob im
vorliegenden Fall eine arbeitsplatzbezogene Häufung von
Tumorerkrankungen anzunehmen ist.
-
Einbezug des Forschungszentrums für elektromagnetische
Umweltverträglichkeit, FEMU Die gutachtliche Beauftragung des FEMU
erfolgte insbesondere, um der Sorge betroffener Mitarbeiter über einen
Zusammenhang zu Ausgesetzt sein gegenüber elektromagnetischen Feldern
und Tumorgenese Rechnung zu tragen. Darüber hinaus soll einer
zusätzlichen Besorgnis zu einem möglichen Beitrag der EMF im Sinne
einer Tumorpromotion, oder sonstigen gesundheitlichen
Beeinträchtigungen Rechnung getragen werden.
Das FEMU wurde darüber hinaus beteiligt am Ortstermin zur Erfassung
und Bewertung der in Frage kommenden arbeitsplatzbezogenen
Belastungsfaktoren sowie in der Festlegung der Messpunkte zur
meßtechnischen Erfassung der Immissionsbelastung durch hochfrequente
und niedrigfrequente EMF.
-
Kontaktaufnahme zu der umweltmedizinischen Ambulanz des Institutes für
Hygiene und Umweltmedizin des Universitätsklinikum Aachen (UMA) Mit
der UMA, Herrn Dr. Wiesmüller, erfolgte die Abstimmung zu der Frage,
über welches ggf. zusätzlich heran zu ziehendes Instrumentarium eine
sachgerechte Bewertung offen gebliebener Fragestellungen erfolgen
kann, falls die bisher geplante Vorgehensweise von Seiten der
Betroffenen nicht mit einer Abnahme der Besorgnis beantwortet wird.
Die UMA nutzt in umweltmedizinischen Fragestellungen einen
patientenbezogenen Fragebogen, der neben vorliegenden ärztlichen
Befunden insbesondere Fragen zu aktuellen Beschwerden und Belastungen,
Fragen zum Beschwerdebild mit zeitlicher Zuordnung, Fragen zu
Ernährungs- und Lebensgewohnheiten, Fragen zu patienten- und
familienbezogenen Erkrankungen sowie Fragen zum Wohn- und
Arbeitsbereich umfasst.
Über die Umweltmedizinische Ambulanz (UMA) des
Universitätsklinikums der RWTH Aachen besteht für den Fall
fortdauernder Besorgnis von Seiten der betroffenen Mitarbeiter das
Angebot, im Rahmen der dortigen umweltmedizinischen Beratung auf Basis
des Fragebogens sowie eines Gespräches eine allgemeine
umweltmedizinische Gefährdungsabschätzung zu bestehenden individuellen
Risiken vorzunehmen. Mit Ausnahme des Poliklinik- Pauschalbetrages,
der von der Krankenkasse getragen wird, fallen keine weiteren Kosten
an.
-
Durchführung der Messungen zu Immissionsbelastungen durch hoch- und
niedrigfrequente EMF C Messung der hochfrequenten EMF, ausgehend von
Mobilfunksendeanlagen auf dem Dach und in der Umgebung des betroffenen
Gebäudes durch den Mobilfunkbetreiber O 2-Germany
Im Rahmen der Vereinbarungen die zwischen dem
Arbeitskreis Mobilfunk der Stadt Aachen und den Mobilfunkbetreibern
getroffen wurden, signalisierten die Betreiber von
Mobilfunksendeanlagen im Stadtgebiet Aachen die Bereitschaft, in
kritischen Fällen eine Immissionsmessung durch eigene Messtechniker
durchzuführen. Aus gegebenem Anlass erfolgte deshalb über den
Arbeitskreis Mobilfunk die Veranlassung einer Messung der
Immissionsbelastung durch hochfrequente EMF nach den Vorgaben des FEMU.
Von Seiten des Staatlichen Umweltamtes erfolgte die Vermittlung zum
Landesumweltamt . Von dort wurden die Messberichte zu stattgehabten
Messungen der hochfrequenten und niedrigfrequenten EMF einer
fachlichen Überprüfung unterzogen . Die Messung der
Immissionsbelastung durch hochfrequente EMF erfolgte am 07.04.2003
durch Herrn Heinemann, O 2, Messtechniker im Zuge der Anerkennung als
Sachverständiger.
Die Festlegung der Messpunkte erfolgte unter Einbezug des aktuellen
Katasters über bestehende Mobilfunksendeanlagen im Stadtgebiet Aachen
in Abstimmung mit dem FEMU. Die Messpunkte wurden so gewählt, dass der
Einfluss von Mobilfunkesendeanlagen in der Umgebung des Gebäudes mit
erfasst und bewertet werden konnten.
Durch das ausgewählte Messverfahren war es möglich, jede
Antennenanlage hinsichtlich der ihr zugeordneten Frequenz gesondert zu
erfassen. So konnte der Einfluss der Anlagen in der Umgebung vom
Einfluss der Mehrfachanlage auf dem Dach des Gebäudes unterschieden
werden.
C Messung der Immissionsbelastung durch niedrigfrequente EMF am
23.04.2003 durch den GUVV Westfalen-Lippe, Herrn Pscherer
Neben der in unmittelbarer Nachbarschaft zum
betroffenen Gebäude verlaufenden 110-KV-Hochspannungsleitung sind als
Quelle für niedrigfrequente EMF auch Elektroinstallationen und
Gerätebetrieb innerhalb des Gebäudes einzubeziehen. Für jeden zu
überprüfenden
Raum wurde als Messpunkt der Arbeitsplatz als Hauptaufenthaltsort im
Raum festgelegt. Die Durchführung der Messung erfolgte bei laufendem
Betrieb der vorhandenen PC's sowie eingeschaltetem Licht.
In Abstimmung mit dem FEMU wurden folgende Messpunkte festgelegt.
C Büroräume/Arbeitsplatz der von Tumorerkrankung betroffenen
Mitarbeiter des 4. OG
C Büroräume/Arbeitsplatz mit geringster Entfernung zur
Hochspannungsleitung, 15 - 20 m
- C
Büroräume im 3. und 6.OG (ehemalige Nutzung durch 2 städt. Ämter) mit
geringster Entfernung zur Hochspannungsleitung "Außenmesspunkte direkt
unter der Trasse sowie in einem Anwohnerbereich
-
Beauftragung der Gutachten C Beauftragung des Tumorzentrums Aachen e.
V.
Das Tumorzentrum Aachen e. V., Frau Dr. Spelsberg,
wurde beauftragt, unter Einbezug des aktuellen Wissensstandes sowie
der beigefügten Befundunterlagen die Frage gutachtlich zu bewerten, ob
im Falle des betroffenen städt. Amtes eine arbeitsplatzbezogene
Häufung von Tumorerkrankungen anzunehmen ist.
C Beauftragung des FEMU, Herrn Prof. Silny
Herr Prof. Silny wurde beauftragt, unter Einbezug der vorliegenden
Messergebnisse zu Immissionsbelastungen durch EMF nach aktuellem
weltweitem Wissensstand zu der Frage möglicher gesundheitlicher
Auswirkungen hinsichtlich einer möglichen tumorerzeugenden und/oder
tumorpromovierenden Wirkung sowie eines möglichen Einflusses auf
andere bestehende gesundheitliche Beschwerden und/oder vorliegende
Erkrankungen Stellung zu nehmen.
-
Ergebnisse der durchgeführten Untersuchungen und vorgelegten Gutachten
: Untersuchung von Trinkwasserproben aus der Wasserversorgung des 4.
OG des betroffenen Gebäudes am 14.04.03.
Die Untersuchung einer Stagnationswasserprobe und einer
Trinkwasserprobe nach Ablauf des Stagnationswassers auf Belastung
durch Schwermetalle schloss eine negative Beeinflussung der
angelieferten Trinkwasserqualität durch das Hausnetz im Gebäude aus.
Überprüfung der Kupferbelastung im Schwebstaub der
Raumluft in einem Büroraum des 4. OG
Über einen Probenahmezeitraum von 68 Stunden (27.06 - 30.06.03) bei
geschlossenen Fenstern weist die Raumluft eine mittlere
Schwebstaubkonzentration von 15,7 µg je m³ Raumluft auf.
Der Schwebstaub weist einen Kupfergehalt von 0,16 mg/g Staub auf.
Im Vergleich zur mittleren Belastung der Außenluft (Wuppertal-Barmen
1996;Kupfergehalt 0,67 mg/g Staub) liegt im vorliegenden Fall keine
signifikante Belastung der Innenraumluft vor über mögliche Abtragungen
von Kupfer von der außen liegenden Kupferfassade. Gutachtliche
Stellungnahme des Herrn Prof. Silny, FEMU, zu der Fragestellung:
Tumorerkrankungen im Städtischen Ausgleichsamt Aachen, Prüfung eines
Zusammenhangs zu vorhandenen elektromagnetischen Feldern. Die
gutachtliche Bewertung erfolgte unter Einbezug
- der
anonymisierten tabellarischen Aufstellung zu den personenbezogenen
Ermittlungen zu den im einzelnen aufgetretenen Tumorerkrankungen bei
Mitarbeitern des Städtischen Ausgleichsamtes
- des
Messprotokolls über Messungen der hochfrequenten elektromagnetischen
Felder an vorgegebenen Stellen in und außerhalb des Gebäudes Rotter
Bruch 26a durch die Firma O2
- des
Messprotokolls des "Messtechnischen Dienstes Rheinische GUVV" über
die Stärken niederfrequenter Felder in und außerhalb des Gebäudes
Rotter Bruch 26a in vorgegebenen Arealen
- des
Plans der Räumlichkeiten des Städtischen Ausgleichsamtes Aachen im
Gebäude Rotter Bruch 26a
-
der vorliegenden internationalen Fachpublikationen zu
Auswirkungen elektromagnetischer Felder auf die Gesundheit
Grenzwerte
(Regelungen in Deutschland):
-
Verordnung über elektromagnetische Felder ( 26. BImSchV) In
Deutschland wurde zum Schutz der Bevölkerung vor elektromagnetischen
Feldern 1996 die 26.BImSchV erlassen. Die Verordnung legt Grenzwerte
für den Gesundheitsschutz fest, die auf den international
anerkannten Empfehlungen der ICNRP (International Commission on
Non-Ionizing Radiation Protection) und der SSK
(Strahlenschutzkommission) basieren. Die SSK überprüft ihre
Gültigkeit durch regelmäßige Überprüfung der vorhandenen Literatur
zum internationalen Stand der Wissenschaft.
Die 26. BImSchV regelt den Schutz der Bevölkerung z.B. in privaten
Räumen oder in der Freizeit und schließt nachgewiesene Effekte auf
die Gesundheit aus.
Die deutsche Verordnung stimmt überein mit der Empfehlung des Rates
der Eurpäischen Union zur Begrenzung der Exposition der Bevölkerung
durch elektromagnetische Felder.
-
Berufsgenossenschaftliche Vorschrift BGV B11 Die BGV B11 ist
maßgeblich für Arbeitsbereiche, z.B. Büroarbeitsplätze, also auch
für die Räume des Städtischen Ausgleichsamtes Aachen.
- Über
die Empfehlungen der Europäischen Union hinausgehende Vorschriften
einzelner EU Mitgliedsstaaten:
-
Aufgrund des noch bestehenden Forschungsbedarfes zu potenziellen
Wirkungen der EMF im Niedrigdosenbereich haben einige EU-Staaten
zusätzliche strengere Vorschriften eingeführt
-
Schweiz; Vorsorgewert
-
Italien; Vorsorgewert an Orten, an denen sich Menschen länger als 4
Stunden aufhalten Messungen der niederfrequenten Felder:
- Die
niederfrequenten elektromagnetischen Felder (EMF) sind
charakterisiert durch niederfrequente elektrische Felder mit
elektrischen Feldstärken, Einheit Volt pro Meter ( V/m) und
niederfrequente magnetische Felder mit der magnetischen Flussdichte,
Einheit Mikrotesla (µT)
- Die
vorhandenen niederfrequenten Felder werden alternativ im
Frequenzbereich "ALL" (sämtliche Frequenzen von 5 - 400 Hz) oder im
Bereich der Frequenz 50Hz, der Grundkomponente der Netzversorgung,
allein gemessen.
- An
den Arbeitsplätzen dominieren die Felder durch interne und externe
50 Hz - Quellen.
- Die
ermittelten elektrischen und magnetischen Feldimmissionen liegen in
einem für Büroräume typischen Bereich und werden maßgeblich durch
Felder der Frequenz 50 Hz bestimmt.
- Das
maximal gemessene magnetische Feld im Gebäude Rotter Bruch 26a, Raum
613 (der zur Hochspannungsleitung nächst gelegene Raum) weist mit
1,00 µT ( All) und 0,97µT( 50 Hz) 1% des gesetzlichen Grenzwertes
von 100 µT auf.
- Das
maximal gemessene magnetische Feld in den Räumen des Städtischen
Ausgleichsamtes im Raum 413 beträgt 0,85 µT (ALL) und 0,82 µT (50
Hz).
- Die
magnetische Flussdichte zeigt mit Werten von bis zu 0,82 µT eine
schwache Erhöhung im Vergleich zu den typischen Stärken in Wohn- und
Schlafräumen (< 0,3 µT) Messungen der hochfrequenten Felder:
-
Hochfrequente elektromagnetische Felder (EMF) sind charakterisiert
durch hochfrequente elektrische Felder mit elektrischen Feldstärken,
Einheit Volt pro Meter (V/m). in der Umgebung von
Hochfrequenzquellen werden darüber hinaus verwendet:
- das
hochfrequente magnetische Feld, die magnet. Feldstärke H in Ampère
pro Meter,( A/m)
-
die Leistungsflussdichte S in Watt pro Quadratmeter,
(W/m²) Die Leistungsflussdichte gibt die in einer Flächevon einem
Quadratmeter fließende Leistungsmenge der durch das
elektromagnetische Feld transportierten Hochfrequenzenergie an.
Da die genannten Größen im Fernfeld einer Antenne in einem festen
Verhältnis zueinander stehen, also äquivalent sind und den
durchgeführten Messungen Fernfeldbedingungen zugrunde liegen, genügt
die Angabe einer der drei Größen. In der Auswertung der
durchgeführten Messungen wird deshalb, wie auch in der 26. BImSchV
praktiziert, die elektrische Feldstärke in V/m als Größe für die
Immissionswerte verwendet.
Verordnung
über elektromagenetische Felder ( 26. BImSchV)
In Deutschland wurde zum Schutz der Bevölkerung vor
elektromagnetischen Feldern 1996 die 26.BImSchV erlassen. Die
Verordnung legt Grenzwerte für den Gesundheitsschutz fest, die auf den
international anerkannten Empfehlungen der ICNRP und der SSK
(Strahlenschutzkommission) basieren. Sie regelt den Schutz der
Bevölkerung z.B. in privaten Räumen oder in der Freizeit.
Berufsgenossenschaftliche Vorschrift BGV B11
Die BGV B11 ist maßgeblich für Arbeitsbereiche, z.B.
Büroarbeitsplätze, also auch für die Räume des Städt. Ausgleichsamtes
Aachen.
Über die Empfehlungen der Europäischen Union hinausgehende
Vorschriften einzelner EU Mitgliedsstaaten:
-
Schweiz; Vorsorgewert
-
Italien; Vorsorgewert an Orten, an denen sich Menschen länger als 4
Stunden aufhalten
Die ermittelten Feldstärken der nieder- und auch der hochfrequenten
Felder liegen im Promille- bzw. Prozentbereich der maßgeblichen
Vorschrift der Berufsgenossenschaft, BGV B11 sowie der 26. BImSchV
Die in den Räumen des Städtischen Ausgleichsamtes gemessenen Stärken
der nieder- und hochfrequenten elektromagnetischen Felder
unterscheiden sich im wesentlichen nicht von Feldstärken, die in
anderen beruflichen Umgebungen festgestellt werden. Im Vergleich mit
Stärken der magnetischen 50 Hz-Felder in privaten Räumen mit geringem
Stromverbrauch (z.B. Schlafzimmer typischerweise < 0,3 µT) könnte von
einer schwachen Anhebung von Magnetfeldern gesprochen werden. Aus dem
zeitlichen und räumlichen Muster der Tumorerkrankungen und den in den
Räumen festgestellten Feldstärken lässt sich keine plausible Zuordnung
zu einer nieder- oder hochfrequenten Exposition oder zu beiden
herstellen. Weder epidemiologische noch tierexperimentelle
Untersuchungen belegen einen Zusammenhang zwischen den aufgetretenen
Tumorerkrankungen oder sonstigen gesundheitlichen Beschwerden und
vergleichbaren schwachen nieder- oder hochfrequenten Feldern. Diese
Feststellung gilt einzeln für nieder- oder hochfrequente Felder wie
auch für kombinierte nieder- und hochfrequente Felder. Gutachtliche
Stellungnahme des Tumorzentums Aachen e.V. zu der Fragestellung:
Liegt bei den Mitarbeitern des Städtischen
Ausgleichsamtes eine arbeitsplatzbezogene Häufung von
Tumorerkrankungen vor?
Aufgrund der kleinen Grundgesamtheit (24 Mitarbeiter eines städtischen
Amtes), aus der die beobachteten Fälle von Tumorerkrankungen
hervorgegangen sind, wurde auf den Versuch des statistischen
Nachweises einer Häufung im Sinne der Durchführung einer
Inzidenzanalyse verzichtet.
Die gutachtliche Bewertung erfolgte deshalb über
sorgfältige Prüfung der vorhandenen wissenschaftliche Literatur zu
spezifischen Merkmalen und ursächlich in Frage kommenden Faktoren zu
den im Einzelnen aufgetretenen Tumorerkrankungen, z.B.
-
Latenzzeit, Zeit zwischen vermuteter Exposition und Auftreten des
Tumors
-
Altersspezifische Häufigkeitsverteilung
-
Zuordnung zu Geschlecht
-
charkteristische, tumorspezifische Expositionsfaktoren(Schadstoffe,
Gefahrstoffe, Zigarettenrauch)
-
sonstige Risikofaktoren
-
Prüfung der Ermittlungen zu in Frage kommenden Belastungsfaktoren
(Ergebnisse zu den Messungen der vor Ort ermittelten
elektromagenetischen Felder)
-
Einbezug der personenbezogenen Ermittlungen zu den im Einzelnen
aufgetretenen Tumorerkrankungen bei den städtischen
Mitarbeitern/innen wie
-
Diagnose, Histologie und Stadium der Erkrankung
-
Geschlecht und Alter bei Diagnosestellung,
-
Dauer der Arbeitsplatzexposition zum Zeitpunkt der Erstdiagnose,
-
Aufenthaltszeit im Gebäude insgesamt
- den
Vergleich zwischen den wissenschaftlich gesicherten
Belastungsfaktoren und spezifischen Merkmalen in Bezug zu den
aufgetretenen Tumorerkrankungen und den im vorliegenden Fall
festgestellten tatsächlichen Charakteristika
Ergebnis :
Die Messung der fraglichen arbeitsplatzbezogenen
Belastungsfaktoren ergab keine erhöhte Belastung durch
elektromagnetische Felder - EMF - (s.Gutachten Prof. Silny).
Es ergaben sich auch keine Hinweise auf andere Belastungen mit
bekannten kanzerogenen Substanzen im Gebäude.
Das Spektrum der beobachteten Karzinomerkrankungen weist keine
ungewöhnliche Altersverteilung auf. Es liegt auch keine Konzentration
auf eine bestimmte Erkrankungsgruppe vor, die in der Literatur mit
einer Belastung mit bekannten kanzerogenen oder
kanzerogen-verdächtigen Substanzen in Gebäuden in Verbindung gebracht
werden( z.B. Asbest, PCB, Formaldehyd, VOC-flüchtige organische
Verbindungen, Radon, Schwermetalle wie Blei, Cadmium, Chrom,
Quecksilber u.a.). Bei den Mitarbeitern des Städtischen
Ausgleichsamtes traten auch keine anderen Gesundheitsstörungen auf wie
Asthma, allergische Reaktionen, Schleimhautreizungen, Kopfschmerzen,
Übelkeit oder Störungen der Konzentration, die auf eine Belastung im
Sinne eines Sick-Building-Syndroms hindeuten könnten.
Der Zusammenhang zu EMF ist für keine der beobachtete
Krebserkrankungen beschrieben.
Anhand vorliegender Vergleichszahlen zu der Häufigkeit des Auftretens
der einzelnen Tumorerkrankungen (Krebsregister Saarland,
Inzidenzzahlen für die Region Aachen ermittelt durch das Tumorzentrum
Aachen e.V.) ist abzuleiten, dass die beobachteten
Krebserkrankungsfälle in den entsprechenden Altersgruppen häufig
vorkommen und damit ihr Auftreten bei den genannten Mitarbeitern des
Städtischen Ausgleichsamtes mit der statistischen Erwartung vereinbar
ist.
Das Auftreten der beobachteten Tumorerkrankungen bei
den im Gebäude Rotter Bruch 26a tätigen Mitarbeitern des Städtischen
Ausgleichsamtes in den Jahren 1995 bis 2003 kann mit den am
Arbeitsplatz vorliegenden und festgestellten Umweltfaktoren nicht
erklärt werden. Das Zusammentreffen ist in der beobachteten
Konstellation mit hoher Wahrscheinlichkeit zufallsbedingt.
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