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Beurteilung der Sendeleistung von DECT-SchnurlostelefonenAuf die Frage nach der Sendeleistung von DECT-Schnurlostelefonen bekommt man in aller Regel die Antwort 10 mW, manchmal traut sich jemand mit Hinweis auf den Spitzenwert auch 250 mW zu sagen. Beide Antworten sind richtig, das Leistungswerte-Jo-Jo von DECT hat aber noch einiges mehr zu bieten, was weniger bekannt ist: So senden DECT-Basisstationen im Ruhezustand nicht mit voller Kraft, sondern nur mir rd. 20 % der nominellen Sendeleistung. Die Kehrseite der Medaille zeigt sich, wenn mehrere Mobilteile in Betrieb gehen. |
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DECT sendet im Ruhezustand mit nur 2,1 mW (Mittelwert) Allerdings ist es ein weit verbreiteter Irrglaube, DECT-Basisstationen würden auch im Ruhezustand mit unverminderter Leistung senden. Dies ist auch bei älteren Anlagen nicht der Fall. Richtig ist vielmehr, dass DECT-Basisstationen ihre mittlere Sendeleistung von 10 mW im Aktivzustand, auf 2,1 mW im Ruhezustand drosseln (alle 10 ms wird ein 83 µs dauerndes HF-Bakensignal mit 250 mW Spitzenleistung ausgestrahlt = 2,1 mW Mittelwert). Wird also über eine DECT-Basisstation kein Gespräch abgewickelt, sendet die Station nur mit rd. 20 % der nominellen Sendeleistung [1]. Der Elektrosmog-Website des Bundeswirtschaftsministeriums (Mobilfunk-Information) kommt das Verdienst zu, diesen eher erfreulichen Sachverhalt erstmals klar und deutlich öffentlich formuliert zu haben. Wir haben die Leistungsabsenkung an einer älteren DECT-Anlage vom Typ Gigaset 1054isdn mit einem Breitbandmessgerät grob überprüft und können die Richtigkeit der Aussage tendenziell bestätigen (etwa 50 % Leistungsabsenkung). Warum die Gerätehersteller und ihr Interessenverband BitKom dem erheblichen Entwarnungspotenzial, das die Leistungsabsenkung bietet, bisher keine Aufmerksamkeit geschenkt haben, bleibt schleierhaft.
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DECT kann auch mit bis zu 120 mW senden (Mittelwert) Die Leistungsabsenkung bedeutet für DECT sicherlich eine Imageverbesserung. Aber freuen Sie sich nicht zu früh, denn wenn Sie eine DECT-Anlage mit mehr als einem Mobilteil betreiben, müssen Sie in einen sauren Apfel beißen, den die Website des Bundeswirtschaftsministeriums vorsichtshalber weggelassen hat. Denn die gängige Darstellung, DECT sende im Mittel mit nur 10 mW Leistung trifft nur dann zu, wenn an der DECT-Basisstation nur ein einziges Mobilteil betrieben wird. In vielen Privathaushalten mag ein einzelnes Mobilteil der Regelfall sein, in Büros ist es die Ausnahme. Mit jedem zusätzlich aktiv betriebenen Mobilteil nimmt jedoch die Strahlungsbelastung zu, im (theoretischen) Extremfall steigt die mittlere Sendeleistung einer Basisstation bis auf 225 mW an [1], in der Praxis erreicht der Mittelwert nach Darstellung des schweizer Bundsamt für Gesundheit bis zu 120 mW. DECT-Anlagen für Privathaushalte lassen meist nur maximal sechs bis acht Mobilteile zu. In diesem Fall ist beim aktiven Betrieb aller Mobilteile mit einer mittleren Sendeleistung der Basisstation von 60 mW bis 80 mW zu rechnen, wobei es keinerlei Unterschied macht, ob Intern- oder Externgespräche geführt werden. Bei DECT immer konstant: 250 mW Spitzenwert Ob große oder kleine Sendeleistung: Bislang haben wir in erster Linie nur den Mittelwert betrachtet. Alle DECT-Stationen und -Mobilteile senden jedoch nicht etwa kontinuierlich mit eben diesem Mittelwert, sondern sie senden kurze HF-Pulse (Bursts) mit stets 250 mW Spitzenwert. So ein HF-Burst dauert nur 0,368 ms, danach kann es zu einer Pause von bis zu 10 ms kommen (wenn nur 1 Mobilteil aktiv ist), bis der nächste HF-Burst mit abermals 250 mW Spitzenwert Sprachdaten überträgt. Derartige Signale, wenn sich kurze Phasen mit höchster Sendeleistung und längere Phasen ohne Sendeleistung abwechseln, nennt man gepulste Signale. Der viel zitierte Mittelwert ist nun lediglich eine pure Rechengröße, die aussagt, wie hoch die Sendeleistung bei kontinuierlicher Ausstrahlung ohne irgendwelche Pausen wäre. Gemäß dem zuvor genannten Beispiel können Sie nun die mittlere Sendeleistung einer DECT-Station mit einem aktiven Mobilteil selbst genau ausrechnen: 250 mW x 0,368/10 = 9,2 mW (16.5.04-ll).
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Keine Strahlungsgrenzwerte für DECT-Telefon - Quelle: Recherche von Otto Einsporn, Dipl. Ing. VDI, Maintal - Basisstationen von schnurlosen DECT-Telefonanlagen sind lt. Schreiben der RegTP vom 23.07.2001 ortsfeste Sendefunkanlagen, die nur deshalb nicht dem Standortverfahren unterliegen, weil sie unter 10W Sendeleistung liegen. Nach der Inbetriebnahme einer DECT-Basisstation klagte die mit der Anlage arbeitende Person zunehmend über Sehstörungen, Kopfschmerzen und Schlaflosigkeit. Auf Anfrage antwortete Herr Friedel Krawinkel, Sprecher der Leitung Geschäftsbereich Endgeräte der Deutschen Telekom schriftlich am 17.05.2001: ".... dass die international zulässigen Werte für das erzeugte elektromagnetische Feld um mehr als das 25fache unterschritten werden." und "Eine gesundheitliche Beeinträchtigung durch diese Geräte ist daher auszuschließen." Auf Rückfrage, wie hoch die international zulässigen Werte und wie hoch die entsprechenden Betriebsdaten der DECT-Basisstation sind antwortete die Deutsche Telekom: "... sehen wir uns außerstande, Ihnen diese technische Daten zu nennen." Auf gleichlautende Rückfrage antwortete schriftlich am 12.10.2001 Herr Prof. Dr. W.Weiss vom Bundesamt für Strahlenschutz im Auftrage des BfS-Präsidenten Wolfram König: "... gibt es keine rechtlich verbindlichen Vorschriften, die Grenzwerte für die von DECT-Telefonen erzeugten hochfrequenten elektromagnetischen Felder festlegen." und"darüber hinaus ist es gute strahlenhygienische Praxis, aus Gründen der Vorsorge die Exposition ... auch unterhalb von Grenzwerten möglichst gering zu halten. Ganz vermeiden lässt sie sich (nur) durch Verzicht auf schnurlose Telefone." Herr Friedel Krawinkel, Chef des Geschäftsbereichs Endgeräte der Deutschen Telekom lügt also, wenn er behauptet dass Grenzwerte unterschritten werden, die er gar nicht kennt und die es auch gar nicht gibt und wenn er Gesundheitsrisiken ausschließt, die sich nur bei Verzicht auf seine Endgeräte ausschließen lassen. Eine Klage auf Rücknahme der Anlage wegen "Fehlens zugesicherter Eigenschaften" (§459BGB) hinsichtlich der Grenzwerte und der "arglistigen Täuschung" hinsichtlich des Gesundheitsrisikos musste aus finanziellen Gründen unterbleiben und eine Kulanzregelung, d.h. Umtausch gegen eine schnurgebundene Anlage, lehnte die Deutsche Telekom aus verständlichen Gründen strikt ab. Nach Abschaffung des DECT-Telefons und der Installation einer schnurgebundenen Telefonanlage auf eigene Kosten sind die Gesundheitsbeschwerden verschwunden. Otto Einsporn, Dipl.-Ing. VDI, Bischofsheim, Waldstraße 48, D-63477 Maintal, Tel. 06109 65260, Fax 06109 66417, e-mail oeinsporn@t-online.de
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Literatur Bestimmung der Exposition bei Verwendung kabelloser Übermittlungsverfahren in Haushalt und Büro, Bestandsaufnahme, im Auftrag des Bundesamtes für Strahlenschutz, 38201 Salzgitter, Deutschland Ergebnisse des Projekts können den zum Download bereitstehenden Abschlussberichten entnommen werden. Download des Berichts im PDF-Format: |
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Weiterführende Informationen: |
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Helmut
Langenbach |
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